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Handwerksbetrieb; Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

Bayern 99058031000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058031000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Handwerksbetrieb; Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

20.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Teaser

Die Fortführung eines Handwerksbetriebs nach dem Tod des Inhabers muss beantragt werden.

Volltext

Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs dürfen der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.

Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird. 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Vorausgesetzt wird, dass der Betriebsinhaber zum Zeitpunkt seines Todes in die Handwerksrolle eingetragen war.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Fortführung des Betriebs muss bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Betriebsleiter muss unverzüglich bestellt werden. Die Handwerkskammer kann in Härtefällen eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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