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Jägerprüfung; Anmeldung

Bayern 99067003007000, 99067003007002, 99067003007001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067003007000, 99067003007002, 99067003007001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Jägerprüfung; Anmeldung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Jagd (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

19.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Teaser

Die Jägerprüfung ist eine Sachkundeprüfung, die Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins ist.

Volltext

Um in Deutschland auf die Jagd gehen zu können, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis (Jagdschein).

Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist die erste Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.

Die Jägerprüfung wird in Bayern an vier Terminen im Jahr angeboten. Aktuell können bei der Anmeldung zur Prüfung von den 13 Standorten in Bayern grundsätzlich bis zu zwei Wunsch-Standorte angegeben werden, an welchen der Bewerber die Jägerprüfung ablegen möchte.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung wird im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) durchgeführt; hierzu wählt die Prüfungsbehörde Fragen aus dem von der obersten Jagdbehörde veröffentlichten Fragenkatalog mit Musterlösung aus.

Für Bewerber, die Prüfungsteile nicht bestanden haben, besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils den nicht bestandenen mündlichen oder praktischen Prüfungsteil jeweils zweimal zu wiederholen.

Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht als die Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde.

Ausführliche Informationen über die Anmeldung, Prüfungsinhalte, Prüfungsstandorte, Termine sowie den Fragenkatalog für den schriftlichen Teil finden Sie unter "Weiterführende Links".

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Prüfungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Jägerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben.

Kosten

Die Gebühr für die landeseinheitlich stattfindenden Prüfungen beträgt 280 Euro.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anmeldung zur Jägerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal