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Landwirtschaft und Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung

Bayern 99019015029000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019015029000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Landwirtschaft und Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausbildereignung (Synonym), Ausbildereignungsprüfung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Teaser

Sie müssen die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Berufe in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft beantragen.

Volltext

Mit der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung weisen Sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung als Teil der fachlichen Eignung zur Berufsausbildung nach.

Die Qualifizierung erstreckt sich auf die Handlungsfelder

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil (Arbeitsunterweisung). Lehrgänge mit ca. 120 Lehrgangsstunden bereiten auf die Prüfung vor.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Voraussetzungen

Sie sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Kosten

Die Prüfungsgebühr beträgt 150 EUR.

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung ist in schriftlicher oder elektronischer Form mit dem bereitgestellten Formblatt bei der zuständigen Regierung zu beantragen.

Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in der Regel im Rahmen des Besuches einer agrarwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Fachschule. Die Prüfung erfolgt nach dem Zeitplan der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keiner

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal