Landwirtschaft und Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Mit der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung weisen Sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung als Teil der fachlichen Eignung zur Berufsausbildung nach.
Die Qualifizierung erstreckt sich auf die Handlungsfelder
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil (Arbeitsunterweisung). Lehrgänge mit ca. 120 Lehrgangsstunden bereiten auf die Prüfung vor.
Die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung ist in schriftlicher oder elektronischer Form mit dem bereitgestellten Formblatt bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in der Regel im Rahmen des Besuches einer agrarwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Fachschule. Die Prüfung erfolgt nach dem Zeitplan der zuständigen Stelle.