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Luftfahrerschein; Beantragung der Verlängerung, Erneuerung oder Erweiterung der Erlaubnis oder Berechtigung

Bayern 99080142001002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080142001002

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Luftfahrerschein; Beantragung der Verlängerung, Erneuerung oder Erweiterung der Erlaubnis oder Berechtigung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Luftfahrer,Luftfahrerschein, Pilot, Pilotenlizenz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Erlaubnisse für Luftfahrer werden unbefristet erteilt. Darin eingetragene Berechtigungen sind in der Regel jedoch befristet und müssen regelmäßig verlängert werden.

Volltext

Erlaubnisse für Segelflugzeug- und Ballonpiloten werden unbefristet erteilt. Die Rechte dieser Erlaubnisse dürfen allerdings nur ausgeübt werden, wenn der Erlaubnisinhaber innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte fliegerische Mindesterfahrung nachweisen kann.

Erlaubnisse für Motorflugzeugführer und Hubschrauberführer werden ebenfalls unbefristet erteilt.  Darin eingetragene Berechtigungen sind jedoch in der Regel befristet und müssen verlängert werden. Für die Verlängerung gelten je nach Berechtigung unterschiedliche Anforderungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular.

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

  • Fliegerärztliche Tauglichkeit
  • Charakterliche Zuverlässigkeit

Fachliche Voraussetzungen

Je nach Erlaubnis und Berechtigung Nachweis einer bestimmten Anzahl von Flugstunden, Starts und Landungen sowie von Schulungsflügen mit Fluglehrer oder Prüfer oder eine Befähigungsüberprüfung mit einen anerkannten Prüfer.

Kosten

ca. 35,00 bis 80,00 EUR

Verfahrensablauf

Der Antrag ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen beim Luftamt einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt der beantragte Eintrag in Privatpilotenlizenz.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Verlängerung von Berechtigungen ist vor Ablauf von deren Gültigkeit vorzunehmen. Eine Berechtigung, deren Gültigkeit abgelaufen ist, kann ggf. nur noch unter erschwerten Bedingungen erneuert werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal