Kommunale berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Inhalt
Begriffe im Kontext
Berufsfachschulen (Synonym), Berufsschulen (Synonym), Fachakademien (Synonym), Fachschulen (Synonym), Schulfinanzierung (Synonym), Wirtschaftsschulen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
05.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).
Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.