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Berufliche Schulen; Beantragung einer Fremdsprachensonderregelung bzw. einer Ersatzfremdsprache

Bayern 09088000012231 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09088000012231

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Berufliche Schulen; Beantragung einer Fremdsprachensonderregelung bzw. einer Ersatzfremdsprache

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Berufsfachschulen (Synonym), Berufsschulen (Synonym), Fachakademien (Synonym), Fachschulen (Synonym), Wirtschaftsschulen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

18.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Teaser

Zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall können Sie auf Antrag eventuell eine Fremdsprachensonderregelung erhalten.

Volltext

Zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall und entsprechend den Vorschriften für die jeweils besuchte Schulart der beruflichen Schulen kann seitens der jeweils zuständigen Stelle genehmigt werden, dass während des Schulbesuchs bzw. im Rahmen der Verleihung des mittleren Schulabschlusses Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab.
Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Südbayern zur Genehmigung vor.

Fachakademien

Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab.
Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr der zuständigen Regierung vor.

Berufsfachschulen für Kinderpflege, Fachakademien für Sozialpädagogik sowie Fachschulen für Grundschulkindbetreuung und andere Fachschulen

Die Bewerber/-innen erhalten das Antragsformular zur Gewährung einer Ersatzfremdsprache an der zukünftigen Schule (ab Schuljahr 2023/2024). Die Schule prüft und ergänzt das vom Bewerber bzw. der Bewerberin ausgefüllte Antragsformular und leitet dies zur Antragsentscheidung an die zuständige Bezirksregierung weiter.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Termine für die Vorlage der Neuanträge werden auf der Informationsplattform der Beruflichen Oberschule in Bayern veröffentlicht (siehe "Weiterführende Links").

Den Termin für die Abgabe des Antragformulars für das Schuljahr 2023/2024 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, Fachakademien für Sozialpädagogik sowie Fachschulen für Grundschulkindbetreuung und anderen Fachschulen legt die jeweilige Schule fest.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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