Förderschule; Schulaufsicht und Beratung
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
20.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Im Gegensatz zu den Grund- und Mittelschulen werden die Förderschulen nicht über Schulämter, sondern - zugeordnet nach Förderbedarf - direkt von der zuständigen Regierung schulaufsichtlich betreut.
Den Regierungen obliegt die unmittelbare Schulaufsicht über die Förderschulen. Anfragen allgemeiner oder rechtlicher Natur zur Förderschule können formlos an die Regierung gerichtet werden.