Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft
Inhalt
Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft
Begriffe im Kontext
Unternehmensregister (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.01.2025
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Sie können eine Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen.
Bei der zuständigen Handwerkskammer kann auf Antrag Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gewährt werden.
Hierzu muss hinsichtlich des Betriebs, zu dem eine Auskunft erwünscht wird, ein Antrag bei der hierfür zuständigen Handwerkskammer gestellt werden sowie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Sie müssen den Antrag bei der für den Betrieb zuständigen Handwerkskammer stellen und Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.