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Bachpatenschaften; Fachliche Beratung

Bayern 09000000012046 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000012046

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bachpatenschaften; Fachliche Beratung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bäche (Synonym), Wasser (Synonym), Wasserschutz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

23.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Teaser

Bachpatenschaften unterstützen die Gemeinden bei der naturnahen Pflege und Gestaltung von Gewässern und ihrer Uferbereiche. Die Wasserwirtschaftsämter unterstützen die Bachpatenschaften durch fachliche Beratung.

Volltext

Bachpatenschaften bieten für engagierte und umweltbewusste, insbesondere junge Bürger, die Möglichkeit, Unterhaltungsverpflichtete bei der Pflege und Entwicklung des Ökosystems Gewässer einschließlich seiner Uferbereiche mit dem Ziel der Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes zu unterstützen. Bachpatenschaften können dazu beitragen, gleichermaßen die biologische Wirksamkeit eines Gewässers sowie das öffentliche Bewusstsein für die Erhaltung intakter, naturnaher Gewässer zu fördern.

Aufgaben von Bachpaten können sein:

  • Regelmäßiges Beobachten der Bäche; Dokumentation von Zustand und Veränderungen einschließlich Tier- und Pflanzenwelt; Weitergabe dieser Informationen
  • Mitarbeit bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen, z. B. Uferbepflanzung, Reinigungsaktionen
  • Information und Aufklärung der Mitbürger

Bachpatenschaften können übernommen werden von Vereinen, Naturschutzgruppen, Schulklassen aber auch von einzelnen interessierten Bürgern.

Ansprechpartner sind die Gemeinden, in deren Gemarkung das Gewässer liegt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Bachpatenschaften sind nur dann sinnvoll, wenn die Paten sich der Fachkenntnisse und Erfahrungen der Behörden der Wasserwirtschaftsverwaltung, Kreisverwaltungsbehörden (Fachkräfte für Naturschutz) und Unterhaltungsverpflichteten bedienen. Allein mit gutem Willen ist es nicht getan; ohne etwas Fachwissen würde auch der gute Wille den Bach hinunterschwimmen. Bachpatenschaften sind auch nur sinnvoll, wenn die Bereitschaft vorhanden ist, längerfristig und verantwortlich an Gewässern mitzuarbeiten. Wünschenswert ist ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren, der dann in beidseitigem Einvernehmen verlängert werden kann

Bachpatenschaften können die nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungs- und Ausbauverpflichteten, z. B. Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände unterstützen, jedoch nicht ersetzen.

Die Übernahme einer Bachpatenschaft ist nur mit Zustimmung des zum Gewässerausbau bzw. Gewässerunterhaltung Verpflichteten möglich.

Nur im Einvernehmen mit den Unterhaltungs- bzw. Ausbauverpflichteten und in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Kreisverwaltungsbehörde, den Fischereiberechtigten sowie ggf. weiteren Trägern öffentlicher Belange können Teilaufgaben an Gewässern von Bachpaten übernommen werden.

Die Bachpatenschaft verleiht keine besonderen Rechtspositionen oder Zuständigkeiten; Bachpaten sind keine stellvertretenden Amtspersonen.

Bachpaten haften unabhängig von einer Kostenerstattung in vollem Umfang für alle von ihnen übernommenen Teilaufgaben.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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