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Mitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung; Übermittlung von Informationen

Bayern 99114036000000, 99114035000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114036000000, 99114035000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Mitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung; Übermittlung von Informationen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Altersversorgung (Synonym), Anwälte (Synonym), Berufsständische Altersversorgung (Synonym), Berufsunfähigkeit (Synonym), Freie Berufe (Synonym), Patentanwälte (Synonym), Rechtsanwälte (Synonym), Rente (Synonym), Ruhegeld (Synonym), Steuerberater (Synonym), Versorgungseinrichtungen (Synonym), Versorgungswerk (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

18.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Volltext

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) ist zuständig für

  • Rechtsanwälte und Steuerberater in Bayern
  • Patentanwälte mit Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz.

Die BRAStV ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.

Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

Die Mitglieder der BRAStV erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

Die Pflichtmitgliedschaft besteht während des gesamten Zeitraums der Mitgliedschaft in der Berufskammer (bei Patentanwälten während der Dauer des Bestehens des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich).

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Erhebungsbogen Daten übermittelt werden.

In sehr eingeschränktem Umfang besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einer der zuständigen Berufskammern

    Die Datenübermittlung gemäß Art. 39 VersoG erfolgt von der jeweiligen Berufskammer an die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Voraussetzungen

  • Pflichtmitgliedschaft in einer der Rechtsanwaltskammern oder Steuerberaterkammern in Bayern
  • Pflichtmitgliedschaft in einer Patentanwaltskammer und einen Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz
  • Keine Berufsunfähigkeit

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Nach Eintragung in der Berufskammer werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BRAStV übermittelt.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BRAStV ist vom neuen Mitglied das Formular "Mitgliedschaftserhebungsbogen" auszufüllen und an die BRAStV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstandes benötigt.

Das Mitglied erhält von der BRAStV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal