Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Bayern 99400077017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400077017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

behindertengerechte Anpassung Mietwohnungen (Synonym), Mietwohnungen für behinderte Menschen (Synonym), Wohnbauförderung (Synonym), Wohnraumförderung (Synonym), Wohnungsbauförderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.

Volltext

Zweck

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro.

Gegenstand

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z. B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung  können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Nachweis über das Eigentum am Grundstück
    • Finanzierungsnachweise - Planskizze
    • Nachweis der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest
    • Kopie des amtlichen Ausweises

Voraussetzungen

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. 
  • Es muss eine Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX nachgewiesen werden. 
  • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden. 

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Kosten

Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. erhoben, der bei Auszahlung einbehalten wird.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist zweistufig:

  1. Der Antrag muss bei der Bewilligungsstelle mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Der Antrag muss bei einem Zweifamilienhaus bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreie Stadt und bei einem Mehrfamilienhaus bei der zuständigen Regierung eingereicht werden (Ausnahme: wenn sich die Mietwohnung in Augsburg, München oder Nürnberg befindet, ist die Stadt Bewilligungsstelle). Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
  2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Genehmigung möglich

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Belegungsbindung 5 Jahre

Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Belege spätestens nach 6 Monaten vorgelegt werden.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal