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Sterbeurkunde; Beantragung

Bayern 99101004012000, 99101004012002, 99101004012001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101004012000, 99101004012002, 99101004012001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Sterbeurkunde; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abschrift einer Urkunde (Synonym), Ausdruck aus dem Personenstandsregister (Synonym), Ausstellung Urkunde (Synonym), Eltern (Synonym), geblaubigte Abschrift (Synonym), Großmutter (Synonym), Großvater (Synonym), Internationale Sterbeurkunde (Synonym), mehrsprachiger Auszug (Synonym), Mutter (Synonym), Personenstandsbescheinigungen (Synonym), Personenstandsrecht (Synonym), Personenstandsurkunde (Synonym), Standesamtsangelenheiten (Synonym), Sterbeurkunde beantragen (Synonym), Sterbeurkunde bestellen (Synonym), Todesfall (Synonym), Urkunde beantragen (Synonym), Urkunde Standesamt (Synonym), Vater (Synonym), Verwandte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

27.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.

Volltext

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie 
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Sterbeurkunde, ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten
  • mehrsprachige Sterbeurkunde (diese gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören (siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern)
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie sind 16 Jahre alt.
  • Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
    • Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
    • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

Kosten

  • Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
  • Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
  • Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine

Verfahrensablauf

Sie müssen die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.

Persönliche Beantragung:

  • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

Schriftliche Beantragung:

  • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
  • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
  • Das Schreiben muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Sterbedatum und -ort
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
    • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
  • Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.

Elektronische Beantragung:

  • Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
  • Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
  • Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
  • Reichen den Online-Antrag ein.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 2 bis 10 Tage

Frist

Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 30 Jahren aus den Sterberegisern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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