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Medizinische Rehabilitationsleistungen; Beantragung einer Kostenübernahme für Mütter und Väter

Bayern 99134024017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134024017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Medizinische Rehabilitationsleistungen; Beantragung einer Kostenübernahme für Mütter und Väter

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Teaser

Mütter und Väter haben unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme.

Volltext

Eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme ist eine stationäre medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die aufgrund ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Die Maßnahme kann auch von Müttern oder Vätern allein in Anspruch genommen werden.

Die Maßnahme wird in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung durchgeführt. Dort wohnen Sie auch während der Behandlung, die auf die Bedürfnisse der Mütter und Väter aufgrund ihrer individuellen Belastungssituation ausgerichtet ist.

Die Einrichtung wird von ihrer Krankenkasse ausgewählt, die dabei aber soweit wie möglich Ihre Wünsche zu beachten hat.

Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen, für Kinder unter 14 Jahren vier bis sechs Wochen. Sie können frühestens nach Ablauf von vier Jahren wiederholt werden. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung oder eine erneute Leistung beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden.

Kosten

Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme in Anspruch nehmen, zahlen je Kalendertag 10,00 EUR an die Einrichtung, die die Zahlungen an die Krankenkasse weiterleitet.

Zuzahlungen sind nur bis zur individuellen Belastungsgrenze (2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt bzw. bei chronisch Kranken   1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) zu leisten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Der Antrag und die ärtzliche Verordnung müssen geprüft und von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei Bedarf werden sie auch vom Medizinischen Dienst geprüft.

Bearbeitungsdauer

Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig zu entscheiden: 

  • spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang
    oder
  • wenn eine gutachterliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Gutachtens.

Frist

Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen können frühestens nach vier Jahren wiederholt werden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist medizinisch dringend notwendig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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