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Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung

Bayern 99050003044000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050003044000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bestellung aufgeben (Synonym), Bestellung wechseln (Synonym), Bezirk (Synonym), Bezirkskaminkehrermeister (Synonym), Bezirksschornsteinfegermeister (Synonym), Gewerbebetrieb aufgeben (Synonym), Handwerk beenden (Synonym), Kehrbezirk (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

16.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder Bezirksschornsteinfeger können einen Antrag auf Aufhebung ihrer Bestellung stellen.

Volltext

Sie möchten Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie bei Ihrer Bestellungsbehörde beantragen, dass Ihre Bestellung aufgehoben wird.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. Bezirksschornsteinfeger können beantragen, ihre eigene Bestellung vor Ablauf der Befristung von der Bestellungsbehörde aufheben zu lassen.

Kosten

Gebühren: 20 bis 1.000 EUR

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger freiwillig aufgeben möchten, müssen Sie den entsprechenden Verwaltungsakt, also Ihren Bestellungsbescheid, durch die zuständige Bestellungsbehörde aufheben lassen.

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Stellen Sie Ihren Aufhebungsantrag – schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Online-Verfahren") – bei Ihrer Bestellungsbehörde.
  • Diese wird den Antrag bearbeiten und sich bei Bedarf mit Ihnen zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise abstimmen.
  • Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird sie einen kostenpflichtigen Bescheid ausfertigen, der Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufhebt.

Die Aufhebung der Bestellung wird aufgrund gesetzlicher Vorgabe dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Führung des Schornsteinfegerregisters mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Aufhebungstermin

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wollen Sie die gesamte Tätigkeit als Schornsteinfegerin oder Schornsteinfeger aufgeben, können Sie anschließend die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und gegebenenfalls Ihr Gewerbe abmelden.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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