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Bayerischer Soldatenbund; Beantragung eines Zuschusses

Bayern 99400274017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400274017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bayerischer Soldatenbund; Beantragung eines Zuschusses

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

24.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerische Staatskanzlei

Teaser

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. im Rahmen der institutionellen Förderung.

Volltext

Die Pflege der Militärtradition in Bayern dient der Förderung der wehrhaften Demokratie und der Unterstützung der sicherheitspolitischen Arbeit vonseiten der Zivilgesellschaft nach Aussetzung der Wehrpflicht.

Der Bayerische Soldatenbund mit seinen rund 65.000 Mitgliedern leistet in diesem Rahmen einen maßgeblichen Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung. Er tritt für Staat, Heimat und Vaterland in einem vereinten Europa, die Wahrung des Andenkens der Gefallenen, für die Ehre der deutschen Soldaten, die Förderung der Wehrbereitschaft, die solidarische Unterstützung der Bundeswehr sowie für den Erhalt und die Pflege militärischer Tugenden und Traditionen ein. Die vielseitige aktive Arbeit des Bayerischen Soldatenbundes soll gefördert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Haushalts- und Wirtschaftsplan

    Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.

  • Stellenplan
  • Beschreibung der Organisation

    Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.

  • Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG

Voraussetzungen

Die Leistung wird dem Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.

Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Frist

Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal