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Mitgliedschaft in der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung; Übermittlung von Informationen

Bayern 99114026000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114026000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Mitgliedschaft in der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung; Übermittlung von Informationen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Altersversorgung (Synonym), Bauingenieure (Synonym), Berufsständische Altersversorgung (Synonym), Berufsunfähigkeit (Synonym), Freie Berufe (Synonym), Ingenieure (Synonym), Psychotherapeuten (Synonym), Rente (Synonym), Ruhegeld (Synonym), Versorgungseinrichtungen (Synonym), Versorgungswerk (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

18.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Volltext

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) ist zuständig für die Mitglieder

  • der Ingenieurkammern-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen sowie
  • der Psychotherapeuthenkammern in Bayern und im Saarland.

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen. Die Geschäftsführung und Vertretung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer.

Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

Die Mitglieder der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einer der zuständigen Berufskammern (soweit dieser nicht bereits elektronisch übermittelt wurde)

    Die Datenübermittlung gemäß Art. 37 VersoG erfolgt von der jeweiligen Berufskammer an die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in
    • Ingenieurkammer-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen oder Thüringen vor Vollendung des 45. Lebensjahres oder
    • Psychotherapeutenkammer Bayern oder der Psychotherapeutenkammer Saarland
  • Keine Berufsunfähigkeit

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Nach Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bzw. in die Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BIngPPV übermittelt.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BIngPPV ist vom neuen Mitglied der Erhebungsbogen auszufüllen und an die BIngPPV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen benötigt wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands.

Das Mitglied erhält von der BIngPPV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal