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Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung; Übermittlung von Informationen

Bayern 99114029000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114029000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung; Übermittlung von Informationen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Altersvorsorge (Synonym), Ärzte (Synonym), Berufsständische Versorgung (Synonym), Berufsunfähigkeit (Synonym), Freie Berufe (Synonym), Rente (Synonym), Rentenversicherung (Synonym), Ruhegeld (Synonym), Selbständige (Synonym), Tierärzte (Synonym), Versorgungseinrichtungen (Synonym), Veterinär (Synonym), Zahnärzte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

18.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Die Bayerische Ärzteversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Volltext

Die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen. Die BÄV ist zuständig für

  • Ärzte in Bayern und Rheinland-Pfalz (ehemalige Regierungsbezirke Pfalz und Rheinhessen)
  • Zahnärzte in Bayern und Rheinland-Pfalz (ehemaliger Regierungsbezirk Pfalz)
  • Tierärzte in Bayern, Rheinland-Pflaz und dem Saarland.

Die Geschäftsführung und Vertretung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer.

Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes (Pflichtmitgliedschaft). Die Bayerische Ärzteversorgung wird aufgrund gesetzlicher Meldepflichten von den berufsständischen Kammern (z. B. Bayerische Landesärztekammer) über Kammerzu- und -abgänge informiert. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Bayerische Ärzteversorgung die im Mitgliedschaftserhebungsbogen genannten Angaben und Nachweise. Die Mitglieder sind zur Mitwirkung verpflichtet.

Aufgrund der im Mitgliedschaftserhebungsbogen gemachten Angaben können eventuelle satzungsgemäße Ausnahmen oder Befreiungen von der Pflichtmitgliedschaft geprüft werden. Mitglieder sind verpflichtet, die Bayerische Ärzteversorgung bei Änderungen ihrer Verhältnisse zu informieren.

Die Mitglieder der Bayerische Ärzteversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde (in Kopie)
  • Berufserlaubnis (in Kopie)

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Pflichtmitgliedschaft:

  • Approbation oder Berufserlaubnis
  • Keine Berufsunfähigkeit
  • Berufliche Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Nach Eintragung in der Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die Bayerische Ärzteversorgung übermittelt.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung ist vom neuen Mitglied der Mitgliedschaftserhebungsbogen auszufüllen und an die Bayerische Ärzteversorgung zu senden. Der ausgefüllte Mitgliedschaftserhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.

Das Mitglied erhält von der Bayerischen Ärzteversorgung anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post. Der Mitgliedschaftsbescheid steht den Mitgliedern nach Registierung in unserem Online-Portal BÄV24 ebenfalls zum Abruf bereit.

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal