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Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung

Bayern 09000000101316 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000101316

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Sie können Persönlichkeiten für die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste vorschlagen.

Volltext

Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.

Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Person muss sich im sozialen Bereich langjährig ehrenamtlich engagieren.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Anregungen für eine Auszeichnung mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (auch bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden) eingereicht werden.

Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal