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Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Bayern 99059008026000, 99059008026002, 99059008026001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059008026000, 99059008026002, 99059008026001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Ehe (Synonym), Eheschließung (Synonym), Heirat (Synonym), heiraten im Ausland (Synonym), Hochzeit (Synonym), Trauung (Synonym), Vermählung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

24.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Volltext

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

Erforderliche Unterlagen

  • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.

    Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die Ehegatten selbst
  • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

Kosten

  • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
    Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
  • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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