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Verbot der Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

Brandenburg 99090020276000, 99090020276000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99090020276000, 99090020276000

Leistungsbezeichnung

Verbot der Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Baumkrone (Synonym), Grundstück (Synonym), Walnuss (Synonym), Baumfällgenehmigung (Synonym), Rückschnitt (Synonym), Fällgenehmigung (Synonym), Naturschutz (Synonym), Privatgrundstück (Synonym), Baumschnitt (Synonym), Abgrabungen (Synonym), Wurzel (Synonym), Wurzeltrennungen (Synonym), Hecken (Synonym), Baumschutzsatzungverordnung (Synonym), Kronenrückschnitte (Synonym), Fällen (Synonym), Stadtgrün (Synonym), Laubbäume (Synonym), Baumrückschnitt (Synonym), Kiefer (Synonym), Baum (Synonym), Aufschüttungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Naturschutz (090)

Verrichtungskennung

Ausnahmegenehmigung (276)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen

Teaser

Anträge auf Ausnahmen von den Baumschutzsatzungen der Gemeinden sind jeweils dort zu stellen.

Volltext

Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.

Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden

Erforderliche Unterlagen

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Voraussetzungen

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Kosten

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Verfahrensablauf

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

Anträge auf Ausnahmen von den Baumschutzsatzungen der Gemeinden sind jeweils dort zu stellen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Gemeinden

Formulare

nicht vorhanden