Finanzielle Fördermittel für Vereine auszahlen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung
kommunale Satzung/Richtlinie der jeweiligen Kommune
Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt. Nach Zugang eines positiven Förderbescheides, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle zwecks Mittelabruf.
Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt.
Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag zwecks Mittelabruf von der zuständigen Stelle ausgezahlt.
Anschließend muss ein Fördermittelnachweis erbracht werden.
- Angaben zur Bankverbindung falls noch nicht mit der Antragsstellung übermittelt
- ggf. Nachweise über getätigte Ausgaben
- Sie müssen die Unterlagen vollständig einreichen.
- Der eingereichte Antrag muss rechtsgültig unterschrieben sein.
- Falls notwendig muss ein separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden.
Die finanzielle Förderung wird Ihnen mit Bewilligung des Antrages ausgezahlt oder es bedarf eines separaten Antrags auf Auszahlung. Dies ist in der jeweiligen kommunalen Satzung/Richtlinie festgehalten.
Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.
Es dürfen keine Vereinsaktivitäten bezuschusst werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.
- Auszahlung nach Zugang eines positiven Förderbescheides
- Auszahlung nur mit Mittelabruf (wird mit dem positiven Bescheid versandt)
- Angaben zur Bankverbindung zwingend erforderlich
- Fördermittelnachweis muss im Anschluss erbracht werden