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Finanzielle Fördermittel für Vereine auszahlen

Brandenburg 99406001079000, 99406001079000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99406001079000, 99406001079000

Leistungsbezeichnung

Finanzielle Fördermittel für Vereine auszahlen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Kulturförderung (Synonym), Zuwendung (Synonym), Freiwillige Leistung (Synonym), Förderung (Synonym), Unterstützung (Synonym), Auszahlung (Synonym), Sportförderung (Synonym), Verein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (406)

Verrichtungskennung

Auszahlung (079)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Amt Niemegk

Handlungsgrundlage

§ 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung

kommunale Satzung/Richtlinie der jeweiligen Kommune

 

Teaser

Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt. Nach Zugang eines positiven Förderbescheides, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle zwecks Mittelabruf.

Volltext

Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt.

Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag zwecks Mittelabruf von der zuständigen Stelle ausgezahlt.

Anschließend muss ein Fördermittelnachweis erbracht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Bankverbindung falls noch nicht mit der Antragsstellung übermittelt
  • ggf. Nachweise über getätigte Ausgaben

Voraussetzungen

  • Sie müssen die Unterlagen vollständig einreichen.
  • Der eingereichte Antrag muss rechtsgültig unterschrieben sein.
  • Falls notwendig muss ein separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die finanzielle Förderung wird Ihnen mit Bewilligung des Antrages ausgezahlt oder es bedarf eines separaten Antrags auf Auszahlung. Dies ist in der jeweiligen kommunalen Satzung/Richtlinie festgehalten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.

Es dürfen keine Vereinsaktivitäten bezuschusst werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Auszahlung nach Zugang eines positiven Förderbescheides
  • Auszahlung nur mit Mittelabruf (wird mit dem positiven Bescheid versandt)
  • Angaben zur Bankverbindung zwingend erforderlich
  • Fördermittelnachweis muss im Anschluss erbracht werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden

Formulare

nicht vorhanden