Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Fördermittel für Vereine beantragen

Brandenburg 99406001017000, 99406001017000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99406001017000, 99406001017000

Leistungsbezeichnung

Fördermittel für Vereine beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Sportförderung (Synonym), Zuwendung (Synonym), Kulturförderung (Synonym), Verein (Synonym), Förderung (Synonym), Freizeitförderung (Synonym), Freiwillige Leistung (Synonym), Unterstützung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (406)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Amt Niemegk

Handlungsgrundlage

§ 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung

Kulturförderrichtlinie der jeweiligen Kommune

Sportförderrichtlinie der jeweiligen Kommune

 

Teaser

In vielen Kommunen können Sie für Ihren eingetragenen rechtsfähigen Verein finanzielle, materielle oder beratende Förderungen erhalten.

Volltext

Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und zu fördern. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:

• finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied

• materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen und

• beratende Förderungen z.B. Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen.

Die Höhe und Art der Förderung ist individuell.

Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag von der zuständigen Stelle ausgezahlt, die materielle Leistung oder beratende Tätigkeit erbracht.

Bei einer materiellen Leistung kann eine Dokumentation anhand eines Protokolls erfolgen.

Eine beratende Tätigkeit, welche sich auf das Ausfüllen eines Antrages bezieht kann bereits vor der Antragstellung erfolgen.

Die Kommune fordert im Nachgang einen Fördermittelnachweis.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag und ggf. weitere Unterlagen sowie Nachweise notwendig
  • wenn notwendig, separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
  • Einreichung einer aktuellen Vereinssatzung
  • Belehrung Subventionsbetrug

Voraussetzungen

• Sitz des Vereins in der Kommune

• im Vereinsregister gemeldet

• Verein darf nicht ohne sachlichen Grund zukünftige und aktuelle Mitglieder diskriminieren

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Beantragung an.

Verfahrensablauf

• Der Antrag muss schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

• Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen oder digitalen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeit variiert je nach Eingang und Haushaltslage somit kann keine definierte Bearbeitungszeit festgelegt werden.

Frist

Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden. Die Antragsfrist richtet sich je nach Richtlinie der Kommune.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.

Es dürfen keine Vereinsaktivitäten gefördert werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.

Rechtsbehelf

Widerspruch ist mit Begründung zulässig

Kurztext

  • Kommunen fördern gemeinnützige Arbeit von eingetragenen rechtsfähigen Vereinen
  • finanzielle, materielle und beratende Förderungen möglich
  • beruht auf der kommunalen Satzung/Richtlinie
  • Antragstellung anhand erforderlicher Unterlagen
  • Angaben zur Bankverbindung zwingend erforderlich
  • Aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt
  • Wenn notwendig, separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
  • Einreichung einer aktuellen Vereinssatzung
  • Auszahlung von Fördergeldern bzw. Erbringung der materiellen Leistung nach Zugang eines positiven Förderbescheides zwecks Mittelanforderung
  • beratende Tätigkeit kann mit der Antragstellung und nachfolgend erbracht werden
  • Fördermittelnachweis einreichen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter

Formulare

nicht vorhanden