Fördermittel für Vereine beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung
Kulturförderrichtlinie der jeweiligen Kommune
Sportförderrichtlinie der jeweiligen Kommune
In vielen Kommunen können Sie für Ihren eingetragenen rechtsfähigen Verein finanzielle, materielle oder beratende Förderungen erhalten.
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und zu fördern. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:
• finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
• materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen und
• beratende Förderungen z.B. Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen.
Die Höhe und Art der Förderung ist individuell.
Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag von der zuständigen Stelle ausgezahlt, die materielle Leistung oder beratende Tätigkeit erbracht.
Bei einer materiellen Leistung kann eine Dokumentation anhand eines Protokolls erfolgen.
Eine beratende Tätigkeit, welche sich auf das Ausfüllen eines Antrages bezieht kann bereits vor der Antragstellung erfolgen.
Die Kommune fordert im Nachgang einen Fördermittelnachweis.
- Antrag und ggf. weitere Unterlagen sowie Nachweise notwendig
- wenn notwendig, separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
- Einreichung einer aktuellen Vereinssatzung
- Belehrung Subventionsbetrug
• Sitz des Vereins in der Kommune
• im Vereinsregister gemeldet
• Verein darf nicht ohne sachlichen Grund zukünftige und aktuelle Mitglieder diskriminieren
• Der Antrag muss schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
• Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen oder digitalen Bescheid.
Bearbeitungszeit variiert je nach Eingang und Haushaltslage somit kann keine definierte Bearbeitungszeit festgelegt werden.
Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden. Die Antragsfrist richtet sich je nach Richtlinie der Kommune.
Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.
Es dürfen keine Vereinsaktivitäten gefördert werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.
- Kommunen fördern gemeinnützige Arbeit von eingetragenen rechtsfähigen Vereinen
- finanzielle, materielle und beratende Förderungen möglich
- beruht auf der kommunalen Satzung/Richtlinie
- Antragstellung anhand erforderlicher Unterlagen
- Angaben zur Bankverbindung zwingend erforderlich
- Aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt
- Wenn notwendig, separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
- Einreichung einer aktuellen Vereinssatzung
- Auszahlung von Fördergeldern bzw. Erbringung der materiellen Leistung nach Zugang eines positiven Förderbescheides zwecks Mittelanforderung
- beratende Tätigkeit kann mit der Antragstellung und nachfolgend erbracht werden
- Fördermittelnachweis einreichen