Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Zweitwohnungssteuer Festsetzung

Brandenburg 99102017002000, 99102017002000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102017002000, 99102017002000

Leistungsbezeichnung

Zweitwohnungssteuer Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Zweitwohnung (Synonym), Wohnsitz (Synonym), Nebenwohnung (Synonym), Steuer (Synonym), Wohnung (Synonym), Zweitwohnsitz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Zweitwohnsteuer (1060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Fontanestadt Neuruppin

Teaser

Wenn Sie eine Zweitwohnung im kommunalen Gebiet beziehen/besitzen, so wird diese auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung besteuert.

Volltext

Wenn Sie an zwei verschiedenen Orten leben, besitzen Sie somit neben Ihrer Hauptwohnung eine Zweitwohnung. Diese wird auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung besteuert. Die Höhe der Zweitwohnungssteuer und das Verfahren zur Erhebung und Festsetzung ergibt sich aus der jeweiligen Satzung. Dabei ist die Zweitwohnungsteuer eine örtliche Aufwandssteuer.

Erforderliche Unterlagen

Zweitwohnungssteuererklärung (Erhebungsbogen zur Ermittlung der Zweitwohnungssteuer)

Voraussetzungen

Sie beziehen/besitzen eine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung im kommunalen Gebiet.

Kosten

Bemerkung: Je nach Kommune kann der Steuersatz bis zu 20 % der jährlichen Kaltmiete betragen. Steuerschuldner ist der Inhaber der Zweitwohnung. Inhaber können sein Eigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte.

Die Höhe des Steuersatzes kann von der Lage abhängig sein.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag zur Zweitwohnungssteuererklärung Festsetzung (Erhebungsbogen) bei Ihrer zuständigen Kommune ein. Anschließend erhalten Sie einen Steuerbescheid.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsdauer.

Frist

Antragsfrist: 1 Monat(e)
bei nicht fristgerechter Beantragung droht ein Bußgeld

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Falls Sie die Wohnung nicht selbst nutzen (z.B. Vermietung), dann müssen Sie keine Zweitwohnungssteuer zahlen.

Wie die Besteuerung von Zweitwohnungen (Nebenwohnungen) konkret ausgestaltet ist, richtet sich nach der jeweils einschlägigen Satzung der zuständigen Kommune. Dort sind mögliche Ausnahmen, wie beispielsweise zum Steuergegenstand oder zur Befreiung geregelt.

Rechtsbehelf

Widerspruch (nach § 12 KAG)

Kurztext

- Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    - Zweitwohnungssteuersatzung ist Grundlage für Besteuerung

   - zählt als örtliche Aufwandssteuer

- zuständige Stelle: amtsfreie Gemeinden, Ämter, kreisfreie Städte, Landkreise

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter

Formulare

nicht vorhanden