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Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen beantragen

Brandenburg 99012106007001, 99012106007001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012106007001, 99012106007001

Leistungsbezeichnung

Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Landesbauordnung (Synonym), Abweichung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben (isoliert)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Teaser

Sie möchten ein Bauvorhaben verwirklichen, das nicht allen bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht? Dann kommt unter Umständen die Beantragung einer bauordnungsrechtlichen Abweichung in Frage.

Volltext

Bauordnungsrechtliche Vorschriften sind generell, d.h. für den Regelfall, formuliert.

Es kann je nach Bauvorhaben vorkommen, dass die strikte Anwendung der Vorschriften zum Beispiel zu unbeabsichtigten Härten oder unzweckmäßigen Lösungen führen würde. Für solche atypischen Fälle besteht zum einen die Möglichkeit, Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beantragen, mit denen der Zweck der Vorschriften ebenso gut erreicht werden kann.

Sie müssen die Zulassung von Abweichungen schriftlich beantragen und begründen.

Über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften die Bauaufsichtsbehörde.

Unter welchen Voraussetzungen Abweichungen zugelassen werden können, kann § 67BbgBauO entnommen werden.

Soll von einer technischen Anforderung abgewichen werden, ist der Genehmigungsbehörde nachzuweisen, dass dem Zweck dieser Anforderung auf andere Weise entsprochen wird.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Abweichung ist mit dem Formular „Bauantrag“  zu beantragen, zu begründen und ggf. in Bauzeichnungen darzustellen.

Voraussetzungen

Sie reichen einen begründeten Antrag auf Abweichung ein.

Kosten

Für die Entscheidung über Abweichungen werden je Abweichungstatbestand Gebühren in Höhe von EUR 100 bis EUR 5 000 erhoben. Es können darüber hinaus für die Beteiligung von Nachbarn und die Anhörung Beteiligter weitere Gebühren anfallen.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren begründeten Antrag auf  Abweichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde  ein.

Die  Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen zur Zulassung einer Abweichung gegeben sind.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung.

Bearbeitungsdauer

Über isolierte Abweichungen wird in der Rege innerhalb von 6-12 Wochen entschieden. Es gibt keine Genehmigungsfiktion.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde ist Widerspruch und Klage möglich.

Kurztext

  • Bauordnungsrechtliche Vorschriften sind generell, d.h. für den Regelfall, formuliert.
  • Es kann je nach Bauvorhaben vorkommen, dass die strikte Anwendung der Vorschriften zum Beispiel zu unbeabsichtigten Härten oder unzweckmäßigen Lösungen führen würde. Für solche atypischen Fälle besteht zum einen die Möglichkeit, Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beantragen, mit denen der Zweck der Vorschriften ebenso gut erreicht werden kann.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Formulare

nicht vorhanden