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Abfallgebühr Festsetzung

Brandenburg 99001001002000, 99001001002000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001001002000, 99001001002000

Leistungsbezeichnung

Abfallgebühr Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

Müll (Synonym), kommunale Abgaben (Synonym), Abfallgebühr (Synonym), Entsorgung (Synonym), Gebührenbescheid (Synonym), Abfall (Synonym), Müllgebühr (Synonym), Abfallgebührenbescheid (Synonym), Abfallpreise (Synonym), Müllentsorgung (Synonym), Müllgebühren (Synonym), Müllpreise (Synonym), Abfallentsorgung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)

Teaser

Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

Volltext

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

variabel

Verfahrensablauf

Die Anmeldung erfolgt beim jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Nach einer Prüfung der Anmeldung werden die beantragten Abfallbehälter bereitgestellt. Die Abfallgebühren werden regelmäßig mittels Gebührenbescheid festgesetzt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit für die Anmeldung bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bis zur Auslieferung von Abfallbehältern beträgt in der Regel wenige Werktage.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Der Gebührenbescheid enthält einen Rechtsbehelf mit Hinweisen für Widerspruchsmöglichkeiten.

Kurztext

  • Informationen zur Festsetzung von Abfallgebühren gemäß der jeweils geltenden Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung

zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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