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Semesterbeitrag Informationserteilung

Brandenburg 99061040013000, 99061040013000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061040013000, 99061040013000

Leistungsbezeichnung

Semesterbeitrag Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

AStA (Synonym), Eintritt (Synonym), Fahrradverleih (Synonym), Verwaltungskosten (Synonym), Studienbeitrag (Synonym), Semesterbeitrag (Synonym), Studierendenwerk (Synonym), Zahlung (Synonym), Studiengebühr (Synonym), Immatrikulation (Synonym), Wohnheime (Synonym), Semesterticket (Synonym), Überweisung (Synonym), Öffentlicher Nahverkehr (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG).

Des Weiteren gelten die Beitragsordnung des zuständigen Studierendenwerks und entsprechenden Satzungen des jeweiligen Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).

Teaser

Jede beziehungsweise jeder Studierende ist verpflichtet, vor Beginn eines Semesters einen Semesterbeitrag zu zahlen. Erst nach Eingang des korrekten aktuellen Betrags erfolgt die Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung zum Studium.

Volltext

Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die jede Studentin und jeder Student vor jedem Semester zu entrichten hat, um sich für das anstehende Semester rückzumelden. Der Beitrag setzt sich in der Regel zusammen aus:

  • Immatrikulations- und Rückmeldegebühr
  • Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
  • Beitrag für die Studierendenvertretung
  • Sozialbeitrag zum Studierendenwerk
  • gegebenenfalls Pauschalen zu vergünstigten Leistungen wie Kino, Theater, Fahrradverleih und so weiter (dies verhandelt der Allgemeine Studierendenausschuss mit den jeweiligen Anbietern)

Die Hochschulverwaltung übernimmt die treuhänderische Einnahme der Semesterbeiträge und verteilt diese anschließend an die jeweiligen Empfänger, zum Beispiel die Hochschule, den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studierendenwerk.

Die Immatrikulations- und Rückmeldegebühr dient dazu, die Verwaltungsaufwendungen zu einem gewissen Anteil mit zu finanzieren. Der Sozialbeitrag zu den Studierendenwerken ist dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu fördern, zum Beispiel Studentenwohnheime und Mensen. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. Punktuell werden Beiträge zu vergünstigten Leistungen wie öffentlicher Nahverkehr, Kino, Theater, Fahrradverleih und so weiter über die Studierendenvertretung mit den jeweiligen Kooperationspartnern ausgehandelt. Die Verteilung der Gelder an die Kooperationspartner erfolgt über die Studierendenvertretung.

Die Fristen für die Überweisung des Semesterbeitrags sind an den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Wird die Frist zum Zahlungseingang überschritten, drohen Mahnverfahren und gegebenenfalls die Exmatrikulation wegen fehlender Semesterbeiträge. Die Fristen und Beitragssätze sind auf den jeweiligen Webseiten der Hochschulen veröffentlicht. Die Studierenden werden darüber hinaus in der Regel per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag und die Zahlungsfrist informiert.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Teile des Semesterbeitrags zurückzufordern, zum Beispiel das Semesterticket im Falle einer Beurlaubung. Diese Teilbefreiung ist an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt und die Informationen dazu üblicherweise auf den entsprechenden Webseiten zu finden.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen erforderlich

Zahlung des Semesterbeitrags unter Angabe der erforderlichen Daten, zum Beispiel Bewerbungs-, Matrikel- oder Rechnungsnummer

Voraussetzungen

Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Einschreibung die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags notwendig.

Sind Sie bereits eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student, müssen Sie Ihre Einschreibung in jedem Semester bestätigen, indem Sie den jeweils aktuellen Semesterbeitrag zahlen. Das Zahlen des Semesterbeitrags muss so erfolgen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist erfolgreich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist.

Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag zuzüglich einer rechtlich vorgegebenen Säumnisgebühr nachzahlen.

Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Möglicherweise droht Ihnen dann die Exmatrikulation.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Der Semesterbeitrag ist fristgerecht und in der korrekten Höhe auf das angegebene Konto der jeweiligen Hochschule zu überweisen.

Bei einer Überweisung müssen im Betreff die erforderlichen Angaben gemacht werden, zum Beispiel die Matrikel-, Bewerbungs- oder Rechnungsnummer, der Namen und gegebenenfalls das aktuelle Semester.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Die Semesterbeiträge sind von den Bewerbenden und Studierenden zu zahlen.

Je nach Zahlungsart und Geldinstitut können für die Zahlung Kosten entstehen.

Bei Auslandsüberweisungen ist es aufgrund der Wechselkurse für Bewerbende oder Studierende zum Teil schwierig, genaue Informationen über die Gebühren für eine Zahlung aus dem Ausland zu erhalten und den exakten Semesterbeitrag zu zahlen.

Überschüssige Beträge werden ab einer bestimmten Höhe zurückgezahlt. Die Details legen die jeweiligen Hochschulen fest.

Hinweise

Hinweise zum Bezahlverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

Rechtsbehelf

Gegen die Zahlung eines Semesterbeitrags ist kein Widerspruch möglich.

Kurztext

  • Bezahlen des Semesterbeitrags für Bewerberinnen und Bewerber bei ihrer Einschreibung
  • Bezahlen des Semesterbeitrags für Studierende einmal pro Semester zur Bestätigung ihrer Einschreibung beziehungsweise zur Rückmeldung
  • Der Semesterbeitrag muss fristgerecht und in der korrekten Höhe auf dem Konto der jeweiligen Hochschule eingegangen sein.
  • Erst nach Eingang des Semesterbeitrags kann die Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen.
  • Bei nicht fristgerechtem Geldeingang oder Zahlung eines zu geringen Betrags kann eine Verwaltungsgebühr fällig werden.
  • Erfolgt kein Zahlungseingang oder kein Zahlungseingang in der korrekten Höhe, kann die Einschreibung oder Rückmeldung zum Studium nicht erfolgen. Studierenden droht eine Exmatrikulation.
  • Der jeweils aktuelle Semesterbeitrag ist auf der Webseite der Hochschule öffentlich einsehbar und wird zur Einschreibung auf dem Zulassungsbescheid und für die Rückmeldung über unterschiedliche Kanäle kommuniziert.
  • Die Laufzeiten der Geldinstitute sind in den Fristen nicht mit berechnet. Die Frist für die Zahlung des Semesterbeitrags ist eine Ausschlussfrist.
  • Bei Auslandsüberweisungen müssen Zahlende in der Regel mit zusätzliche Gebühren der Geldinstitute rechnen.
  • Zuständig sind die staatlichen brandenburgischen Hochschulen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die jeweilige Hochschule

Formulare

nicht vorhanden