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Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

Brandenburg 99101004012002, 99101004012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101004012002, 99101004012002

Leistungsbezeichnung

Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Personenstandsurkunde (Synonym), Sterbefall auf deutschen Seeschiff (Synonym), Sterbeurkunde (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Kosten

Gebühr: 12€
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: 6€
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff.
  • Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Standesamt I in Berlin gestellt werden.
  • Vom Standesamt werden Gebühren erhoben.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.

Formulare

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.