Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung
Inhalt
Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung
Begriffe im Kontext
Grundwasser (Synonym), Altlastenerkundung (Synonym), unbeabsichtigte Grundwassererschließung (Synonym), Baugrunduntersuchung (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Pfahlgründung (Synonym), Kartierung (Synonym), Grundwassererschließung (Synonym), Kellerbau (Synonym), Erdaufschluss (Synonym), Baugrundsondierung (Synonym), Bohranzeige (Synonym), Ingenieurgeologische Untersuchung (Synonym), Geophysikalische Untersuchung (Synonym), Hohlraumerkundung (Synonym), Brunnen (Synonym), Bohrung (Synonym), Grundwassermessstelle (Synonym), Bodeneingriff (Synonym), Erdarbeiten (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Grundwasserwärmepumpen (Synonym), Altbergbauerkundung (Synonym)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Bauverfahren (2050500)
- Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
Fachlich freigegeben am
01.02.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
- Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung
- unbeabsichtigte Grundwassererschließung muss auch bei bereits angezeigter Bohrung unverzüglich gemeldet werden
- Bohrung muss nach Rücksprache mit der jeweiligen Behörde ggf. vorübergehend eingestellt werden
- zuständig:
- zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte
- untere Wasserbehörden