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Förderung von Maßnahmen in der Seniorenpolitik und im Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket - Mittelabruf

Brandenburg 99400410079000, 99400410079000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400410079000, 99400410079000

Leistungsbezeichnung

Förderung von Maßnahmen in der Seniorenpolitik und im Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket - Mittelabruf

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Mittelabruf (Synonym), Förderung (Synonym), Seniorenpolitisches Maßnahmenpaket (Synonym), Auszahlung (Synonym), Seniorenpolitik (Synonym), Zuwendung (Synonym), Senioren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Abholung (245)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Teaser

Wenn Sie den Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel per Antrag anfordern. Voraussetzung für die Mittelauszahlung ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und das die Mittel innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden.

Volltext

Wenn Sie für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm Seniorenpolitik/Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm Seniorenpolitik/Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket des LASV erhalten.

Dieser Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Fordern Sie die Mittel online beim LASV ab.

Rufen Sie hierfür das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.

Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Das LASV prüft Ihren Mittelabruf und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

Das LASV veranlasst die Auszahlung.

Bearbeitungsdauer

Nach Ihrem Mittelabruf wird die Zuwendung zeitnah bzw. zur angegebenen Fälligkeit ausgezahlt.

Frist

Antragsfrist: 2 - 4 Woche(n)
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein. Die Mittel sind innerhalb des Bewilligungszeitraumes anzufordern.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Förderung in der Seniorenpolitik und im Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket Mittelabruf
  • mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides können die bewilligten Mittel abgerufen werden
  • zuständig: Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Dezernat 53 „Zuwendungen soziale Infrastruktur“

Formulare

nicht vorhanden