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Förderung von Maßnahmen in der Seniorenpolitik und im Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket – Antrag

Brandenburg 99400410017000, 99400410017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400410017000, 99400410017000

Leistungsbezeichnung

Förderung von Maßnahmen in der Seniorenpolitik und im Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket – Antrag

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Zuwendung (Synonym), Seniorenpolitisches Maßnahmenpaket (Synonym), Antrag (Synonym), Seniorenpolitik (Synonym), Senioren (Synonym), Förderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Teaser

Wenn Sie eine Maßnahme im Bereich der Seniorenpolitik im Land Brandenburg durchführen möchten, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Sie können einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung schriftlich vor dem Beginn der Maßnahme beim LASV einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurde sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzeption (*.pdf)
  • Satzung, Gesellschaftsvertrag (*.pdf)
  • Auszug aus dem Vereinsregister, Verzeichnis der Vertretungsberechtigten, Nachweis der Vollmacht nach § 30 BGB (*.pdf)
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes (*.pdf)
  • Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern.

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein.

Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (sofern Ihr Antrag nicht abgelehnt werden muss). Bitte lesen Sie sich den Bescheid und die auf der ersten Seite genannten Anlagen genau durch.

Alle allgemeingültigen Anlagen und Formulare stehen Ihnen auf der LASV-Internetseite zur Verfügung. Es treffen immer nur die auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheides genannten Anlagen für Sie zu. Besondere Anlagen werden Ihnen gesondert übergeben oder Sie finden diese auf den entsprechenden weiterführenden Seiten unserer Homepage.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern der Antrag richtig und vollständig ist.

Frist

Antragsfrist: 2 - 4 Woche(n)
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim LASV eingereicht werden. Mit der Durchführung des Projektes darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Begonnen wurde ein Projekt dann, wenn Lieferungs-, Leistungs- oder sonstige Verträge geschlossen bzw. Aufträge ausgelöst wurden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Förderung in der Seniorenpolitik und im Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket Antrag
  • das Land Brandenburg gewährt nach den Verwaltungsvorschriften (VV und VVG) zu den §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung Zuwendungen
  • der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich vor dem Beginn der Maßnahme einzureichen
  • zuständig: Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Dezernat 53 „Zuwendungen soziale Infrastruktur“

Formulare

nicht vorhanden