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Jahresmeldung Aalfang zusenden

Brandenburg 99042032261000, 99042032261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042032261000, 99042032261000

Leistungsbezeichnung

Jahresmeldung Aalfang zusenden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Aalfischerei (Synonym), Aalfang (Synonym), Aale (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)
  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Teaser

Wenn Sie die Aalfischerei beruflich ausüben, müssen Sie für die Aalfischerei schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und übermitteln diese an die obere Fischereibehörde.

Volltext

Wenn Sie die Aalfischerei beruflich ausüben, müssen Sie die Aalfischerei schriftlich/digital dokumentieren.

In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet und das Gewässer, das Gesamt-Fanggewicht der Aale, den Anteil der Blankaale sowie die Art und die Einsatzzeit der jeweils verwendeten Fanggeräte an.

Fassen Sie für die Jahresmeldung diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammen und übermitteln Sie diese an die obere Fischereibehörde.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie müssen für die Aalfischerei registriert sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie fassen ihre Aalfischerei zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie übermitteln die Angaben an die obere Fischereibehörde.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Meldungen entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt.
  • Sie sind verpflichtet die der Meldung zugrundeliegenden Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sofern in mindestens einem Monat die Aalfischerei ausgeübt wurde, ist in jedem Fall ein Eintrag vorzunehmen.

Einträge sind für alle Monate erforderlich, in denen eine Aalfischerei tatsächlich stattgefunden hat, auch wenn kein Fangerfolg zu verzeichnen war. Dies dient der vollständigen Erfassung des Fangaufwandes in der Aalfischerei.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jahresmeldung Aalfang Berufsfischerei
    • Aufzeichnungen für jeden Tag der Aalfischerei je Gewässer erstellen
    • Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
    • Jahresmeldung zum Aalfang zusenden
    • Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufbewahren
  • Vorrausetzung: keine
  • Zuständig: obere Fischereibehörde Brandenburg (LELF)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Abteilung Landwirtschaft

Referat L4, Fachgebiet Fischerei

Formulare

nicht vorhanden