Jahresmeldung Aalbesatz zusenden
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anmeldepflichten (2010100)
- Klima, Natur und Arten (1170100)
- Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
- Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie Aale besetzen, müssen Sie für den Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die obere Fischereibehörde.
Wenn Sie Aale besetzen, fertigen Sie für jeden Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen an. Hier geben Sie an, in welchem Gewässer Sie welches Besatzmaterial besetzt haben, das Durchschnittsgewicht der Besatzfische, das Gesamtgewicht und die Herkunft des Besatzmaterials.
Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie diese an die obere Fischereibehörde.
- Sie fassen Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie übermitteln die Angaben an die obere Fischereibehörde.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Meldung entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt.
- Sie sind verpflichtet die der Meldung zugrundeliegenden Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
- Jahresmeldung Aalbesatz
- Aufzeichnungen für jeden Besatzvorgang je Gewässer erstellen
- Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
- Jahresmeldung zum Aalbesatz zusenden
- Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufbewahren
- Zuständig: obere Fischereibehörde Brandenburg (LELF)
Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Abteilung Landwirtschaft
Referat L4, Fachgebiet Fischerei