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Jahresmeldung Aalbesatz zusenden

Brandenburg 99042033261000, 99042033261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042033261000, 99042033261000

Leistungsbezeichnung

Jahresmeldung Aalbesatz zusenden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Aale (Synonym), Aalbesatz (Synonym), Aalfischerei (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)
  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Teaser

Wenn Sie Aale besetzen, müssen Sie für den Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die obere Fischereibehörde.

Volltext

Wenn Sie Aale besetzen, fertigen Sie für jeden Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen an. Hier geben Sie an, in welchem Gewässer Sie welches Besatzmaterial besetzt haben, das Durchschnittsgewicht der Besatzfische, das Gesamtgewicht und die Herkunft des Besatzmaterials.

Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie diese an die obere Fischereibehörde.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie fassen Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie übermitteln die Angaben an die obere Fischereibehörde.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Meldung entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt.
  • Sie sind verpflichtet die der Meldung zugrundeliegenden Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jahresmeldung Aalbesatz
  • Aufzeichnungen für jeden Besatzvorgang je Gewässer erstellen
  • Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
  • Jahresmeldung zum Aalbesatz zusenden
  • Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufbewahren
  • Zuständig: obere Fischereibehörde Brandenburg (LELF)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Abteilung Landwirtschaft

Referat L4, Fachgebiet Fischerei

Formulare

nicht vorhanden