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Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

Brandenburg 99129053001000, 99129053001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129053001000, 99129053001000

Leistungsbezeichnung

Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Erdwärmenutzung (Synonym), Bodeneingriff (Synonym), Bohrung (Synonym), Erdarbeiten (Synonym), Erdaufschluss (Synonym), Erdbohrung (Synonym), Grundwasser (Synonym), Aufschlusszwecke (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Grundwasserwärmepumpen (Synonym), vertikale Erdwärmesonde (Synonym), Erdwärmekollektor (Synonym), Erdwärme (Synonym), tiefe Bohrung (Synonym), Erdwärmepumpe (Synonym), Geothermie (Synonym), Anlagenbau (Synonym), Anlagenbetrieb (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Teaser

Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

Volltext

Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.

Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:

  • geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
  • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
  • geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).

Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.

Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
  • tiefe Erdbohrungen, die die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als Erdaufschlüsse bezeichnet
  • bei der Planung einer Erdbohrung für eine geothermische Nutzung muss eine Erlaubnis beantragt werden
  • Erlaubnis ist für folgende Vorhaben notwendig:
    • geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde
    • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb
    • geothermische Aufschlusszwecke (sonstige)
  • mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat
  • zuständig: 
    • zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte
    • in der Regel untere Wasserbehörden
       

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden

Formulare

nicht vorhanden