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Einsicht in eine Denkmalakte beantragen

Brandenburg 99033014012000, 99033014012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033014012000, 99033014012000

Leistungsbezeichnung

Einsicht in eine Denkmalakte beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Denkmal (Synonym), Gartendenkmal (Synonym), Akteneinsicht (Synonym), Technische Denkmale (Synonym), Baudenkmal (Synonym), Auskunft (Synonym), Denkmäler (Synonym), Denkmalpflege (Synonym), Bewegliche Denkmale (Synonym), Denkmalschutz (Synonym), Bodendenkmal (Synonym), Denkmalliste (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Kultur (2060800)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

Wenn Sie Einsicht in die Denkmalakte erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.

Wenn Sie eine Denkmalauskunft oder Akteneinsicht erhalten möchten, können Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum beantragen.

Eigentümer erhalten eine uneingeschränkte Akteneinsicht. Andere Personen erhalten nur insoweit Einsicht, wie datenschutzrechtliche Vorschriften und der Schutz von Geschäftsdaten nicht entgegenstehen.  

Bei Bodendenkmalen und bei beweglichen Denkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.

Nach Prüfung des Antrages und der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, falls datenschutzrechtliche oder andere schutzwürdige Belange des Denkmaleigentümers nicht entgegenstehen. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Adressangabe des Denkmals
  • Gegebenenfalls Vollmacht
  • Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
  • Gegebenenfalls Nachweis der dinglichen Berechtigung

Voraussetzungen

  • Eigentümer von Denkmalen erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen
  • bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.
  • Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen der Eigentümer nicht entgegenstehen.

Kosten

Für Eigentümer von Denkmalen: keine

Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
  • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
  • Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
  • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
  • Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 4 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht

Kurztext

  • Denkmalauskunft Ausstellung
  • formloser Antrag
  • Eigentümer von Denkmalen erhalten uneingeschränkte Einsicht in die Denkmalakte.
  • Andere Personen erhalten Akteneinsicht, soweit datenschutzrechtliche Vorschriften, der Schutz von Geschäftsdaten oder andere schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen.
  • In bestimmten Fällen kann statt Akteneinsicht nur eine Auskunft erteilt werden.
  • zuständig: Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise