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Finanzielle Unterstützung für die Restaurierung von Denkmalen

Brandenburg 99033013080000, 99033013080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033013080000, 99033013080000

Leistungsbezeichnung

Finanzielle Unterstützung für die Restaurierung von Denkmalen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Denkmale (Synonym), Bodendenkmal (Synonym), Denkmalschutz (Synonym), Baudenkmal (Synonym), Gartendenkmale (Synonym), Denkmalliste (Synonym), Denkmalpflege (Synonym), Technische Denkmale (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Kultur (2060800)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

Für die Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen können Sie einen Antrag auf Landesförderung stellen.

Volltext

Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen dienen.

Denkmalschutz und Denkmalpflege obliegen dem Land, den Landkreisen und Gemeinden. Fachbehörde ist das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum. Es berät und unterstützt die Denkmalschutzbehörden in der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz.

Pflicht eines jeden Denkmaleigentümers ist es, das Denkmal zu erhalten und zu pflegen. Hierzu kann eine von der Fachbehörde bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung herangezogen werden. Sie umfasst im Wesentlichen eine Analyse des Bestandes, eine Beschreibung von geplanten Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzung.
Jeder Denkmaleigentümer hat einen Anspruch auf die gesetzlich geregelten steuerlichen Erleichterungen, wenn er sein Denkmal in Absprache mit den zuständigen Behörden erhält und nutzt.

Für die Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung zu stellen. Sowohl das  Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum als auch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bieten verschiedene Möglichkeiten an, Anträge zu stellen.  

Die von der Fachbehörde bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung ist Bestandteil eines Antrages für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zum Erhalt des Denkmals.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • detaillierte Kostenschätzung eines Ingenieur-/Architekturbüros bzw. Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Angeboten
  • aussagekräftige, detaillierte Schadensdokumentation
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Lageplan/Stadtplan mit Kennzeichnung Flur/Flurstück
  • ggf. Planungszeichnungen/Grundrisse
  • erforderliche Genehmigungen (denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung)
  • bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung
  • ggf. Vertretungsberechtigung

Voraussetzungen

  • Bei dem Objekt muss es sich um ein Denkmal handeln.
  • Antragsteller muss Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltsberechtigter sein.
  • Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.
  • Es muss sich um Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen handeln.

Kosten

  • Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
  • bis zu 50% der förderfähigen Kosten
  • Antrag und Bescheid werden gebührenfrei bearbeitet und erteilt
  • ggf. können weitere Kosten (Notarkosten, Grundbuchamt) anfallen

Verfahrensablauf

Sie senden den vollständig ausgefüllten Antrag an die zuständige Stelle.

Wird eine Zuwendung bewilligt, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Mit den geplanten Maßnahmen, für die finanzielle Unterstützung beantragt worden ist, darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Soweit erforderlich, kann ein Antrag zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden. Eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann nur vor Beginn der geplanten Maßnahme erteilt werden.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn alle Voraussetzungen des Zuwendungsbescheides erfüllt sind.

Dem Zuwendungsgeber sind die Verwendungsnachweise zur Prüfung vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

zwischen 6 und 9 Monaten

Frist

je nach Förderprogramm unterschiedlich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren / Klage beim Verwaltungsgericht

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Kurztext

  • Zuwendung zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung
  • Antrag notwendig
  • Finanzielle Unterstützung für die Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen
  • Antragsteller muss Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltsberechtigter sein
  • Maßnahme darf noch nicht begonnen haben
     
  • Zuständig: Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
  • oder
  • Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK)

Hinweis: die Zuständigkeit zur Antragstellung richtet sich nach den jeweiligen Förderprogrammen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Abhängig vom jeweiligen Förderprogramm:

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

oder

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK)

Formulare

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise