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Genehmigung zur Suche nach Bodendenkmalen mit Sonden und anderen technischen Hilfsmitteln

Brandenburg 99033012006002, 99033012006002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033012006002, 99033012006002

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zur Suche nach Bodendenkmalen mit Sonden und anderen technischen Hilfsmitteln

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Sondeln (Synonym), ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger (Synonym), Grabungsfirmen (Synonym), Ausgrabungsgenehmigung (Synonym), Geomagnetik (Synonym), Bodendenkmal (Synonym), Sondage (Synonym), Grabungserlaubnis (Synonym), Metalldetektor (Synonym), Prospektion (Synonym), Nachforschungsgenehmigung (Synonym), Fachgutachten (Synonym), Ausgrabung (Synonym), Feldbegehung (Synonym), Archäologie (Synonym), Suche nach Bodendenkmalen (Synonym), Georadar (Synonym), Drohnen Luftbilder (Synonym), Bergemagnet (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

für Sondengänger

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen für Forschungsvorhaben (2100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

Die Suche nach Bodendenkmalen mit technischen Hilfsmitteln bedarf einer Genehmigung.

Volltext

Der Denkmalbegriff umfasst alle Arten von beweglichen und unbeweglichen archäologischen Fundobjekten aus allen Epochen der Menschheitsgeschichte. Das können zum Beispiel Keramikscherben, Münzen und Schmuck sein, genauso wie Siedlungsreste, Gräberfelder oder Befestigungsanlagen.

Jede Suche mit technischen Hilfsmitteln, die darauf abzielt Denkmale zu entdecken, muss genehmigt werden.

Bei allen archäologischen Fundstücken ist davon auszugehen, dass es sich um Bodendenkmale handelt. Schlägt der Metalldetektor an, ist erst nach dem Ausgraben des Fundes klar, was gefunden wurde. Jede Grabung bedeutet aber zugleich die Zerstörung der Fundstelle und oft auch die Zerstörung weiterer Funde in der Nähe, denn nicht alle Funde sind aus Metall.

Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.

Um die Gefährdung von Bodendenkmalen zu minimieren und die Wahrung des öffentlichen Interesses zu gewährleisten, müssen entsprechende Nachforschungen unter Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes und der entsprechenden Prospektionsstandards und Dokumentationsrichtlinien des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Nachforschung (Suchgenehmigung)

Voraussetzungen

Eine Genehmigung erteilt die zuständige Stelle nur, wenn die Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes und der Dokumentationsrichtlinien gewährleistet werden kann.

Eine Befähigung für begrenzte Nachforschungen mit technischen Hilfsmitteln kann über die Absolvierung des Lehrgangs für ehrenamtlich Beauftragte der Landesarchäologie erworben werden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Nachsuche mit technischen Hilfsmittel bzw. für die betreffenden Flächen / Gebiete.

Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen eine Genehmigung erteilt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Um sicherzustellen, dass durch die Nachforschung Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden, bietet das BLDAM Kurse für ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger an.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger
  • Antrag notwendig
  • Jede Suche, die darauf abzielt Denkmale zu entdecken, muss genehmigt werden.
  • Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.
  • Zuständig: Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Formulare

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise