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Grabungsgenehmigung beantragen

Brandenburg 99033012006000, 99033012006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033012006000, 99033012006000

Leistungsbezeichnung

Grabungsgenehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ausgrabungsgenehmigung (Synonym), Bergemagnet (Synonym), Georadar (Synonym), Metalldetektor (Synonym), Prospektion (Synonym), Grabungsfirmen (Synonym), Sondage (Synonym), Ausgrabung (Synonym), Fachgutachten (Synonym), Feldbegehung (Synonym), Archäologie (Synonym), Geomagnetik (Synonym), Grabungserlaubnis (Synonym), Bodendenkmal (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen für Forschungsvorhaben (2100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern sind genehmigungspflichtig.

Volltext

Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Denkmale gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Eine bisherige landwirtschaftliche Nutzung ist genehmigungsfrei, eine Nutzungsänderung bedarf jedoch einer Genehmigung.

Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.:

  • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium in einem archäologischen Fach
  • Vorlage eines detaillierten Grabungs-/Nachforschungskonzeptes
  • Sicherstellung der richtlinienkonformen Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde
  • Sicherstellung der richtlinienkonformen Dokumentation von Befundinformationen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
  • Vorlage eines Grabungs-/Nachforschungskonzeptes u. a. mit wissenschaftlicher/denkmalpflegerischer Fragestellung und Angabe der zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel

Voraussetzungen

Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie stellen für die betreffenden Flächen / Gebiete einen Antrag auf Genehmigung.

Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen eine Genehmigung erteilt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Um sicherzustellen, dass durch die Suche Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden, bietet das BLDAM Kurse für ehrenamtliche Bodendenkmalpflege an.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren / Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen
  • Antrag erforderlich
  • umfasst Suche und Grabung nach Bodendenkmalen, Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern
  • Genehmigung mit Auflagen verbunden (z.B. Behandlung, Sicherung und Dokumentation von Bodenfunden)
  • zuständig: Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Formulare

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise