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Errichtung eines Tiergeheges anzeigen

Brandenburg 99110056261000, 99110056261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110056261000, 99110056261000

Leistungsbezeichnung

Errichtung eines Tiergeheges anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Errichtung eines Tiergeheges anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Gehegewild (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Wildtierhaltung (Synonym), Artenschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie müssen die Errichtung von Tiergehegen der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.

Volltext

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Sie Tiere wildlebender Arten halten.

Bevor Sie mit der Errichtung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen. Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Errichtung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige

Voraussetzungen

  • Sie müssen das Tiergehege als dauerhafte Einrichtung im Zeitraum von mindestens sieben Tage im Jahr betreiben.
  • Sie müssen die Tiere außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden halten.
  • Sie dürfen das Tiergehege nicht als Zoo zur Zurschaustellung der Tiere betreiben.
  • Sie müssen die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes einhalten.
  • Sie dürfen den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
  • Sie dürfen den Zugang zu Wald-, Flur- und Gewässerbereichen nicht einschränken. 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Zeigen Sie die Errichtung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.

Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Errichtung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Errichtung des Tiergeheges

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.

Kurztext

  • Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
  • Anzeigepflicht bei der Errichtung von Tiergehegen: mindestens ein Monat im Voraus
  • dauerhafte Errichtung von Tiergehegen im Zeitraum von mindestens sieben Tagen im Jahr
  • Tierhaltung außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden
  • zuständig: untere Naturschutzbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein