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Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Forstschadinsekten aus der Luft ausbringen

Brandenburg 99093019006000, 99093019006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093019006000, 99093019006000

Leistungsbezeichnung

Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Forstschadinsekten aus der Luft ausbringen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Pflanzenschutzmittel (Synonym), Genehmigung (Synonym), Pflanzenschutzmittel mit Luftfahrzeugen (Synonym), Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflanzenschutz (093)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Teaser

Grundsätzlich ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen im Land Brandenburg verboten. Für eine Ausbringung, ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Volltext

Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen benötigen Sie eine Genehmigung. Im Land Brandenburg wird das Genehmigungsverfahren vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Es prüft Ihren Genehmigungsantrag sowie die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Kopie des Luftfahrerscheins
  • Kopie des Sachkundenachweises der Anwender (Pilot und Bodenpersonal) nach § 9 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes
  • Anwendungsplan (flurstückgenau) mit Aufwandmengen der Pflanzenschutzmittel einschließlich der verwendeten Zusatzstoffe sowie der voraussichtlichen Anwendungszeitpunkte oder Anwendungszeiträume Arbeitsflugkarte, analog oder digital
  • schriftliche Erlaubnis der Nutzungsberechtigten der betroffenen Bodenflächen, die als Arbeitsflugplätze (einschließlich Betankungsplätze) vorgesehen sind

Voraussetzungen

Sie müssen Waldeigentum besitzen oder Verfügungsberechtigte Person sein bzw. Körperschaft.

Verfahrensablauf

Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt.

Ihnen muss eine Gefährdungsbeurteilung des Landesbetrieb Forst Brandenburg vorliegen. 

Eine Abstimmung mit der zuständigen Oberförsterei ist durchzuführen.

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer/Verfügungsberechtigte stellen einen formgebundenen Antrag an das LELF.

Das LELF prüft den Antrag förmlich und fachlich unter Beteiligung von Fachbehörden.

Der Antrag wird im Ergebnis schriftlich beschieden. Die Gebühren werden der Antragstellerin, dem Antragsteller mit Bescheid mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

30 Werktage

Frist

Fristtyp: Antragsfrist

Dauer: 30 Werktage

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Genehmigung für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft
  • Grundsätzliches Verbot der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
  • nur zulässig, wenn andere Verfahren der Ausbringung nicht durchführbar sind und wenn unverhältnismäßig hohe Schäden ohne diesen Einsatz eintreten würden
  • Genehmigungsantrag online oder schriftlich
  • zuständig: Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Ansprechpunkt

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz

pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de

+49 335 60676-2101

Zuständige Stelle

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz