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Kahlschlag im Schutzwald

Brandenburg 99048006006000, 99048006006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048006006000, 99048006006000

Leistungsbezeichnung

Kahlschlag im Schutzwald

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kahlhieb (Synonym), Schutzwald (Synonym), Waldgebiete (Synonym), geschützte Waldgebiete (Synonym), Wald (Synonym), Kahlschlag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Forst (048)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Teaser

Sie möchten in Ihrem Schutzwald einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.

Volltext

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald

Voraussetzungen

  • Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
  • es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
  • Ausnahme/Befreiung ist möglich

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

1. Antragstellung

2. Prüfung der Unterlagen

3. Entscheidung

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.

Frist

Es gibt keine Antragsfrist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung
  • Um in einem Schutzwald einen Kahlhieb durchzuführen, muss die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
  • Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden: Antrag auf Genehmigung des Kahlhiebs im Schutzwald.
  • Zuständig: Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde

Formulare

Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald

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