Kahlschlag im Schutzwald
Inhalt
Begriffe im Kontext
Kahlhieb (Synonym), Schutzwald (Synonym), Waldgebiete (Synonym), geschützte Waldgebiete (Synonym), Wald (Synonym), Kahlschlag (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
17.07.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Sie möchten in Ihrem Schutzwald einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
- Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
- es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
- Ausnahme/Befreiung ist möglich
- Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung
- Um in einem Schutzwald einen Kahlhieb durchzuführen, muss die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
- Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden: Antrag auf Genehmigung des Kahlhiebs im Schutzwald.
- Zuständig: Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde.