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Übertragung der Fliegenden Bauten anzeigen

Brandenburg 99012092261000, 99012092261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012092261000, 99012092261000

Leistungsbezeichnung

Übertragung der Fliegenden Bauten anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Genehmigung (Synonym), Prüfamt (Synonym), Halle (Synonym), Ausführungsgenehmigung (Synonym), Fliegende Bauten (Synonym), Karussell (Synonym), Zelt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Teaser

Übertragung der Fliegenden Bauten auf Dritte anzeigen

Volltext

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.

Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.

Der Wechsel des Wohnortes, der Niederlassung und die Übertragung auf Dritte sind anzuzeigen und im Prüfbuch einzutragen.

Erforderliche Unterlagen

Angaben zur Übertragung

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Die Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte wird in das Prüfbuch eingetragen.

Bearbeitungsdauer

3 Wochen

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Übertragung von Fliegenden Bauten auf Dritte ist im Prüfbuch einzutragen.

Ansprechpunkt

Prüfstelle fliegende Bauten

Zuständige Stelle

TÜV Rheinland Industrie

Formulare

Schriftformerfordernis, kein Onlineverfahren