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Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Brandenburg 99108015182000, 99108015182000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108015182000, 99108015182000

Leistungsbezeichnung

Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Grundstückszufahrt (Synonym), Grundstückserschließung (Synonym), Gehwegüberfahrt (Synonym), Fußweg (Synonym), Bordstein (Synonym), Bürgersteig (Synonym), Zufahrt (Synonym), Kantstein (Synonym), Baustellenzufahrt (Synonym), Bürgersteigabsenkung (Synonym), Bordsteinabsenkung (Synonym), absenken (Synonym), Fußwegabsenkung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Herstellung (182)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Handlungsgrundlage

Teaser

Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).

Volltext

Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.

Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.

Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.

Erforderliche Unterlagen

Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen

Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt

Voraussetzungen

Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter

Kosten

Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,

Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung

Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.

Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.

Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.

Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.

Bearbeitungsdauer

max. 3 Monate

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO

Kurztext

Für Grundstücke, die noch nicht an die öffentliche Straße angeschlossen sind, ist die Errichtung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Grundstückszufahrt sowie deren späteren Bestand im öffentlichen Straßenraum sind durch den Straßenbaulastträger zu genehmigen. Der Antrag ist an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land) zu richten.

Ansprechpunkt

Gemeinde (Tiefbauamt)

Kreis (Tiefbauamt)

Land (Landesbetrieb Straßenwesen)

Zuständige Stelle

Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich