Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
Inhalt
Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
Begriffe im Kontext
Inhaber (Synonym), Biozid-Produkte (Synonym), Sachkunde (Synonym), Sachkundige Person (Synonym), Verantwortliche Person (Synonym), Befähigungsschein (Synonym), Begasung (Synonym)
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
Fachlich freigegeben am
25.05.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein
Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
- Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
- Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
- Mindestalter 18 Jahre
- Erforderliche Zuverlässigkeit
- Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
- Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
- Befähigungsschein Begasung Erteilung
- Für den Befähigungsschein müssen die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden
- Nachweis über geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundenen spezifischen Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang; Sachkundenachweis für die Begasung)
- Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
- Mitteilung per Mail oder postalisch