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Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Brandenburg 99160014261000, 99160014261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160014261000, 99160014261000

Leistungsbezeichnung

Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Leistungsbezeichnung II

Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Weinbegleitdokument (Synonym), Weintransporte (Synonym), Weinbau (Synonym), Spedition (Synonym), Weinanbau (Synonym), Weinkontrolle (Synonym), Begleitdokument (Synonym), Beförderung von Weinbauerzeugnissen (Synonym), Traubenmost (Synonym), Weinüberwachung (Synonym), Wein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Teaser

Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

Volltext

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind insbesondere

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei.

Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen 2 Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme
  • Transporte von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen von mehr als 60 Litern müssen grundsätzlich von einem Dokument begleitet werden (Begleitdokument)
  • Weinbauerzeugnisse sind zum Beispiel: Trauben, Maische, Traubenmost, Wein, Schaumwein, Perlwein, Brennwein
  • zuständig: Weinkontrollbehörden der Bundesländer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landwirtschaftsbehörde/-kammer

Formulare

nicht vorhanden