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Fahrerkarte für den gewerblichen Transport bzw. Güterbeförderung und die Personenbeförderung erstmalig beantragen

Brandenburg 99108055001000, 99108055001000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108055001000, 99108055001000

Leistungsbezeichnung

Fahrerkarte für den gewerblichen Transport bzw. Güterbeförderung und die Personenbeförderung erstmalig beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Güterbeförderung (Synonym), Kontrollkarte (Synonym), Werkstattkarte (Synonym), Fahrer- und Fahrzeugdokumente (Synonym), Führerschein (Synonym), Fahrtenschreiber (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym), Unternehmenskarte (Synonym), Antrag Fahrerkarte (Synonym), Lenk- und Ruhezeiten (Synonym), Personenbeförderung (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym), Güterverkehr (Synonym), Gewerblicher Transport (Synonym), Kraftfahrer (Synonym), FKR (Synonym), Fahrkontrollgerätekarten (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Teaser

Sie sind Fahrer:in eines LKWs oder Busses und müssen eine Fahrerkarte erstmalig beantragen.

Volltext

Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
  • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Postdienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Art 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.

Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.

Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaubnisbehörde, Dekra, TÜV).

Die Erteilung ist gebührenpflichtig.

Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.

Hinweise:

Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Die Fahrerkarte ist immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat.

Erforderliche Unterlagen

- Personalausweis (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)

- Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild

- Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift

- Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat

Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

  • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
  • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

Verfahrensablauf

Den Antrag zur Erteilung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde online oder vor Ort beantragen.

  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
  • Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
    • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
    • sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

Hinweis:

Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bearbeitungsdauer

7 - 21 Tage

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.

Hinweis:

Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens nach sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Der Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei angezeigt werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Fahrerkarte Erteilung
  • Erstmalige Beantragung von Fahrerkarten
  • Für Busfahrer:innen und LKW-Fahrer:innen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

Formulare