Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Zweigniederlassung für Prüfsachverständige

Brandenburg 99147005001000, 99147005001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147005001000, 99147005001000

Leistungsbezeichnung

Zweigniederlassung für Prüfsachverständige

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Sachverständige (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben als Sachverständige bereits eine Niederlassung und möchten nun eine Zweigniederlassung anmelden? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Die Errichtung einer Zweigniederlassung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweigniederlassung

2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen

3. sowie zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Zweigniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

Hierzu zählen:

  • Für jede Niederlassung steht ein Raum zur Verfügung, in dem Sie Ihren Beruf ausüben können
  • Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar
  • Sie können Ihre Pflichten als Sachverständige ausüben
  • Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt

Kosten

Gebühren nach Tarifstelle 7.4.4 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 50€

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfsachverständige zu stellen.
  • Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
  • Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
  • Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweigniederlassung in diesem Land liegt.

Bearbeitungsdauer

Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweigniederlassung des oder der Sachverständigen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO

Kurztext

Genehmigung einer Zweigniederlassung für Prüfsachverständige

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer K. d. ö. R.

Formulare