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Führerschein Wiederaushändigung

Brandenburg 99108049053000, 99108049053000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049053000, 99108049053000

Leistungsbezeichnung

Führerschein Wiederaushändigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Punkteabbau (Synonym), Verzicht (Synonym), Idiotentest (Synonym), Neuerteilung (Synonym), medizinisch-psychologische Untersuchung (Synonym), MPU (Synonym), Karteikartenabschrift (Synonym), Fahrerlaubnisbehörde (Synonym), Lappen (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), medizinisch-psychologisches Gutachten (Synonym), Führerscheinstelle (Synonym), Verlust (Synonym), MPG (Synonym), Umschreibung (Synonym), Ersatzführerschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Wiederaushändigung (053)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Teaser

Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung durch Gericht oder Behörde.

Volltext

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:

1. Für alle Klassen:

•Personalausweis oder Reisepass,

•gegebenenfalls Meldebescheinigung,

•aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).

2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:

•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,

•Sehtestbescheinigung.

3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:

•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,

•Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,

•Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.

4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.

In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiedergegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Ermittlungsaufwand zur Feststellung der Kraftfahreignung. Für Registerauskünfte und ggf. erforderliche Begutachtungen entstehen zusätzliche Kosten.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.

Bearbeitungsdauer

Die Wiederaushändigung des Führerscheins ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Eine Wiederaushändigung kann erst nach Vorliegen eines positiven Gutachtens erfolgen.

Frist

Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen.

Rechtsbehelf

Bei ablehnenden Bescheiden ist ein Widerspruch möglich.

Kurztext

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde

Zuständige Stelle

Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Formulare

Die notwendigen Formulare erhalten Sie direkt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt). Im Internet sind keine Formulare erhältlich. Eine Antragstellung ist nur durch persönliches Erscheinen direkt vor Ort möglich. Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form.